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Gebühren


Informationen zur Gebührenabrechnung 2024

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

auch der Abwasserzweckverband „Goldene Aue“ ist von Preissteigerungen beim Bezug von Elektroenergie, Reparaturmaterial, Wartungsleistungen und Lohnkosten betroffen. Durch Anbieterwechsel und rigorose Einsparungen konnten diese zum Teil kompensiert werden. Im Ergebnis der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 bis 2027 war auch eine Änderung der Gebührensätze für die Abwasserentsorgung erforderlich. 

Ein Vorankündigungsbeschluss hierzu wurde bereits in der Verbandsversammlung am 13.12.2023 gefasst und im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz Nr. 14/2023 am 20.12.2023 bekannt gegeben. Nach Prüfung der Nachkalkulation 2020 - 2023 sowie der Gebührenkalkulation 2024 – 2027 im Mai 2024 durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen, beschloss die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 23.07.2024 die 9. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung sowie die 3. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung für Straßenoberflächenwasser. Diese wurden im  Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz Nr. 15/2024 am 21.08.2024 und Nr. 16/2024  am 28.08.2024 veröffentlicht. Damit wird die Gebührenstabilität bis 31.12.2027 sichergestellt.

Folgende Gebührenänderungen traten zum 01.01.2024 in Kraft:

      ab 01.01.2024   bisher
           
1. Volleinleitergebühr zentrale Kläranlage (ZKA)   3,56 €/m³   3,12 €/m³
2. Teileinleitergebühr (KKA mit Überlauf in Kanal)   1,70 €/m³   1,55 €/m³
3. Teileinleitergebühr (vollbiolog. KKA mit Überlauf in Kanal)   0,83 €/m³   0,70 €/m³
4.

Niederschlagswassergebühr für Grundstücke
(gebührenpflichtige Fläche)
  0,63 €/m²   0,52 €/m²
5.


Beseitigungsgebühr
Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen (KKA)
Abwasser aus abflusslosen Gruben (SG)
 
43,68 €/m³
27,40 €/m³
 
42,73 €/m³
25,33 €/m³
6. Grundgebühren für Volleinleiter und Teileinleiter:        
  Nenngröße  Wasserzähler        
  bis    2,5 Qn   bzw. Q3 4,0   132,00 €/Jahr   102,00 €/Jahr
  bis    6,0 Qn   bzw. Q3 10,0   330,00 €/Jahr    244,80 €/Jahr
  bis    10,0 Qn   bzw. Q3 16,0   528,00 €/Jahr   408,00 €/Jahr 
  bis    15,0 Qn   bzw. Q3 25,0   825,00 €/Jahr   612,00 €/Jahr
  bis    40,0 Qn   bzw. Q3 63,0   2.079,00 €/Jahr   1.632,00 €/Jahr
  bis    60,0 Qn   bzw. Q3 100,0   3.300,00 €/Jahr   2.448,00 €/Jahr
  bis    150,0 Qn   bzw. Q3 250,0   8.250,00 €/Jahr   6.120,00 €/Jahr
7.

Grundgebühren für Kunden ohne Kanalanschluss:      
Nenngröße  Wasserzähler
  bis    2,5 Qn   bzw. Q3 4,0   54,00 €/Jahr   40,00 €/Jahr
  bis    6,0 Qn   bzw. Q3 10,0   135,00 €/Jahr    96,00 €/Jahr
  bis    10,0 Qn   bzw. Q3 16,0   216,00 €/Jahr   160,00 €/Jahr 
  bis    15,0 Qn   bzw. Q3 25,0   337,00 €/Jahr   240,00 €/Jahr
  bis    40,0 Qn   bzw. Q3 63,0   850,00 €/Jahr   640,00 €/Jahr
  bis    60,0 Qn   bzw. Q3 100,0   1.350,00 €/Jahr   960,00 €/Jahr
  bis    150,0 Qn   bzw. Q3 250,0   3.375,00 €/Jahr   2.400,00 €/Jahr
8. Niederschlagswassergebühr für        
  Straßenoberflächenwasser der Straßenbaulastträger   0,74 €/m²   0,63 €/m²

 

Keine Änderung gab es für folgende Abgabe:

9. Abwasserabgabe für Schmutzwasser           17,90 €/Person und Jahr     


Apitius
Geschäftsleiterin
AZV „Goldene Aue“ Uthleben

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