Förderung Kleinkläranlagen
Wir möchten unsere Kunden darüber informieren, dass die geänderte Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen am 15.12.2020 in Kraft getreten ist. Gefördert werden nur die Aufwendungen für den Ersatzneubau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe. Es gibt keine Förderung für die Ersterschließung von Grundstücken.
Informationen finden Sie auch im Internet unter:
www.aufbaubank.de/ Förderprogramme / Förderprogramme A-Z / Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen.
Sollten Sie einen Ersatzneubau bzw. die Nachrüstung Ihrer Kleinkläranlage planen, möchten wir Sie, um Einreichung Ihres Fördermittelantrages beim AZV „Goldene Aue Uthleben bitten.
Die 4. Fortschreibung unseres Abwasserbeseitigungskonzeptes vom Mai 2021, liegt in den Geschäftsräumen des AZV zu den üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.
Apitius
Geschäftsleiterin
AZV „Goldene Aue“ Uthleben